Intersexualität – in unseren Stellenanzeigen

Im Oktober 2017 verkündete das Bundesverfassungsbericht eine wegweisende Entscheidung: Künftig muss das Personenstandsrecht neben männlich und weiblich eine weitere Möglichkeit der Geschlechtsidentität zulassen. Das bedeutet, dass sogenannte intersexuelle Menschen spätestens ab dem 01.01.2019 mit einer dritten Bezeichnung wie inter oder divers im Geburtenregister geführt werden können. Durch dieses Urteil ist das Thema Intersexualität erstmals in der breiten Öffentlichkeit angekommen. Obwohl sich der Deutsche Ethikrat bereits seit 2011 für die Anerkennung und Selbstbestimmung intersexueller Menschen einsetzt, herrscht in weiten Teilen der Bevölkerung noch viel Unwissenheit darüber, was Intersexualität tatsächlich ist – und was es nicht ist.

Warum unsere Stellenanzeigen ein drittes Geschlecht enthalten

Da der Beschluss auch Auswirkungen auf das Arbeitsrecht hat, sollten Stellenanzeigen als dritte Geschlechtsbezeichnung den Zusatz d (divers) oder i (inter) enthalten. Auch wenn Sie als Arbeitgeber selbstverständlich keine Diskriminierung beabsichtigen, ist es wichtig, die Formulierungen anzupassen, um keine Schadensersatzforderungen nach sich zu ziehen. Der korrekte Zusatz lautet daher (m/w/d) oder (m/w/i).

Wir sind eine Personalvermittlung mit dem Schwerpunkt auf der Vermittlung von Fach- und Führungskräften. Vielleicht haben Sie schon bei der Durchsicht unserer Stellenausschreibungen gesehen, dass wir grundsätzlich den empfohlenen Zusatz (m/w/d) verwenden. Im folgenden Artikel möchten wir Ihnen aufzeigen, warum die Erwähnung des sogenannten dritten Geschlechts in unseren Stellenanzeigen für uns nicht nur eine rechtliche Vorgabe, sondern eine Selbstverständlichkeit darstellt.

Was Intersexualität bedeutet

Unsere Gesellschaft kennt nur die eindeutig weibliche oder männliche Geschlechtszuschreibung. Das bedeutet, dass ein Mensch entweder ein Mann oder eine Frau ist. Die Natur mit ihrer Variationsvielfalt ist da allerdings nicht ganz so eindeutig. Denn es gibt auch Menschen, die weder genetisch, noch anatomisch oder hormonell eindeutig dem männlichen oder dem weiblichen Geschlecht zugeordnet werden können. Diese Menschen werden in der Medizin als intersexuell oder auch intergeschlechtlich bezeichnet. Intersexuelle stehen also quasi zwischen den Geschlechtern. Intersexualität ist keine Krankheit, keine Behinderung und auch keine sexuelle Orientierung, sondern eine körperliche Gegebenheit.

Laut Aussagen des Deutschen Ethikrates liegen derzeit keine exakten Zahlen darüber vor, wie viele Menschen intersexuell sind, da die Bandbreite insgesamt sehr groß ist. Schätzungen gehen aber davon aus, dass allein in Deutschland ca. 80.000 bis 120.000 Menschen betroffen sind. Das heißt, dass bei etwa jedem tausendsten Kind aus unterschiedlichen Gründen das Geschlecht nicht eindeutig zuzuordnen ist. Damit unterscheiden sich Intersexuelle von sogenannten Transgendern:

Beim Transgender ist eine biologische Eindeutigkeit gegeben, allerdings stimmen die körperliche Identität und die gefühlte Geschlechtsidentität nicht überein. Dagegen fühlen sich intersexuelle Menschen häufig keinem Geschlecht eindeutig zugehörig. Intersexualität ist keine Modeerscheinunung, sondern vermutlich so alt ist wie die Menschheit selbst. Bereits in der Antike wurden Menschen, die sowohl weibliche als auch männliche körperliche Merkmale aufwiesen, in der Figur des Zwitterwesens Hermaphroditos dargestellt.

Die dritte Option

Für intersexuelle Menschen wird unsere kulturelle Norm, die faktisch nur zwei Geschlechter kennt, meist schon sehr früh im Leben zum Problem. Häufig werden sie bereits im Kleinkindalter durch langwierige Operationen mit anschließender Hormonbehandlung auf ein Geschlecht festgelegt. Mit schwerwiegenden Folgen, denn viele von ihnen hadern anschließend ein Leben lang mit ihrer Identität und fühlen sich nicht anerkannt als das, was sie wirklich sind: eine dritte Option. In einer Welt, die klare Zuordnungen verlangt, ist der Alltag für Intersexuelle nicht ganz einfach. Es beginnt bereits bei der Sprache, die keine Differenzierungen kennt. Dadurch werden intersexuelle Menschen verpflichtet, sich eindeutig für Mann oder Frau zu entscheiden. Das erschwert die Herausbildung einer eigenen Identität, die jenseits von schwarz und weiß zu finden ist.

Für Intersexuelle gibt es keine Toiletten. Die meisten Formulare oder Buchungsvorgänge kennen auch nur zwei Geschlechter und Stellenanzeigen sind nur für Frauen und Männer formuliert. All diese Einteilungen sind diskriminierend, denn sie schließen einen Teil der Bevölkerung aus. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist daher ein wichtiger Schritt zu mehr Anerkennung und Akzeptanz intersexueller Menschen.

Unser Leitmotto: Jeder ist der Wichtigste

Wir von der head for work Personalvermittlung Düsseldorf sind ein offenes, tolerantes Team und leben eine konsequent werteorientierte Philosophie. Gleichstellung und Gleichberechtigung sind wichtige Prinzipien, die uns bei der Vermittlung von Fach- und Führungskräften leiten.

Daher begrüßen wir das Urteil als eine wichtige Form der Selbstbestimmung. Intersexuelle Menschen sind eine Realität und ein fester Bestandteil unserer Gesellschaft. Das Urteil trägt dazu bei, Intersexualität als das zu sehen, was es ist: die ganz normale Vielfalt der Geschlechter.

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