1. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen für die Personaldienstleistung der head for work GmbH, Johannstraße 37-39, 40476 Düsseldorf. Die Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäfte, auch wenn ein ausdrücklicher Hinweis dann nicht mehr erfolgt. Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen des Kunden (etwa Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Auftraggebers) finden keine Anwendung.
2. In Absprache mit dem Auftraggeber schaltet head for work GmbH Stellenanzeigen in geeigneten Medien. Die Wahl der geeigneten Medien obliegt head for work GmbH. Kosten, die Bewerbern* in Zusammenhang mit Vorstellungsgesprächen entstehen, sind nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber auf Verlangen des Bewerbers vom Auftraggeber zu erstatten.
3. Die Vertragspartner können den Vermittlungsauftrag mit Frist von sechs Werktagen schriftlich kündigen. Die bis zum Beendigungszeitpunkt entstandenen Kosten sind head for work GmbH ohne Abzug zu erstatten. Dies gilt insbesondere auch für Stellenanzeigen, die bereits in Auftrag gegeben, aber noch nicht veröffentlich worden sind.
4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Abschluss eines Anstellungsvertrages mit einem von head for work GmbH vorgeschlagenen Bewerber innerhalb einer Woche nach Vertragsabschluss unter Angabe des vereinbarten Jahresbruttogehaltes head for work GmbH mitzuteilen. Auf Verlangen ist der Auftraggeber verpflichtet, den Teil des mit dem Arbeitnehmer geschlossenen Vertrages zu übersenden, in dem die Gehaltsbestandteile aufgelistet und durch die entsprechenden Unterschriften bestätigt sind. Wird der Anstellungsvertrag zu anderen als den angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder wird der vorgeschlagene Bewerber für einen von dem Anforderungsprofil abweichenden Arbeitsplatz vorgesehen, so berührt dies den Honoraranspruch der head for work GmbH nicht.
5. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, über Daten und Informationen, die sie über die andere Vertragspartei oder einen Bewerber im Rahmen der Vermittlung oder Bewerbung erhalten haben, Stillschweigen zu bewahren und sie nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vermittlungsvertrages fort. Der Auftraggeber hat die von head for work GmbH übergebenen Unterlagen auf Verlangen zurückzugeben. Dies gilt nicht für weitergegebene Unterlagen eines Bewerbers, mit dem der Auftraggeber einen Vertrag abgeschlossen hat.
6. Hat sich ein durch head for work GmbH vorgeschlagener Bewerber bereits zuvor unabhängig von dem erteilten Vermittlungsauftrag beim Auftraggeber beworben, ist der Auftraggeber verpflichtet, head for work GmbH unverzüglich nach Erhalt der Bewerbungsunterlagen durch head for work GmbH zu unterrichten. In diesem Fall wird head for work GmbH keine weiteren Leistungen bezüglich dieses Bewerbers erbringen.
7. Die von head for work GmbH zu einem Bewerber gemachten Angaben beruhen nicht auf eigenen Ermittlungen, sondern auf den Auskünften des Bewerbers und Informationen von Dritten. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gegebenen Auskünfte und Informationen wird von head for work GmbH deshalb nicht übernommen. Ebenso kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass ein vorgeschlagener Bewerber nicht anderweitig vermittelt wird. Für Schäden, die durch Weiterleitung falscher Angaben entstehen, haftet head for work GmbH nur im Rahmen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit.