Grundsätzlich ist die Akzeptanz von KI-Algorithmen laut Bundeswirtschaftsministeriums eine der größten Herausforderungen: Da die Modelle komplex sind, verstehen Menschen sie oft nicht und reagieren entsprechend mit Skepsis und Ablehnung. Das kann in Unternehmen zu Problemen führen, wenn man auf neue KI-Technologien setzt, die Mitarbeiter*innen diese aber nicht akzeptieren.
In der Welt von KI ist also tatsächlich nicht alles rosig: Eine eigene Software zu erstellen, die den Unternehmensbedürfnissen entspricht, kann sehr teuer sein. Kostenfreie Online-Tools auf der anderen Seiten haben große Schwachstellen bei der Anwendung. Darüber hinaus gibt es datenschutzrechtliche Bedenken, insbesondere bei sensiblen Kundendaten, die man besser nicht in einer frei verfügbaren Software verwendet, die alle neu hinzugefügten Daten, dem bestehenden Datensatz hinzufügt, um daraus zu lernen. Auch sollte man sich in diesem Zusammenhang die Pläne der EU zur Regulierung von KI genauer anschauen.
Chat GPT und Co: frei verfügbare Software und ihre Grenzen
Frei verfügbare Textsoftware wie ChatGPT oder Gemini können nützliche Werkzeuge sein. Wer zum Beispiel mit den richtigen Formulierungen bei einer E-Mail zu kämpfen hat, der kann sich mit dem richtigen ‚Prompt‘, also der richtigen Anweisung im Chatfenster, Alternativen vorschlagen lassen. „Wie kann ich den folgenden Satz besser formulieren: …“ Das gleiche gilt für Synonyme oder Fachbegriffe. Um die Nützlichkeit zu testen, wurde auch für diesen Artikel ChatGPT und Gemini herangezogen. Die Frage: „Eine Liste mit nützlichen Artikeln zum Thema künstliche Intelligenz und Gefährdung des Arbeitsplatzes.” Das funktionierte bei beiden, allerdings lieferte ChatGPT nur englische Links, während sich Gemini an die Eingabesprache hielt und deutsche Texte vorschlug. Auch schlug Gemini deutlich aktuellere Artikel vor, da die frei verfügbare ChatGPT-Version nicht auf die aktuellen Daten zugreift – dafür muss man bezahlen. KI-basierte Software kann also mehr als nur Texte schreiben: Sie kann recherchieren, Computercode überprüfen oder Excel-Formeln schreiben, wenn man die richtige Anweisung gibt.
Das zeigt bereits: Frei verfügbare Textsoftware kann hilfreich sein, stößt aber bereits bei der Datenbasis an ihre Grenzen. Hinzu kommen oft hölzerne Formulierungen und ein einheitlicher Schreibstil, der Persönlichkeit vermissen lässt – das macht es entsprechend einfach, KI-generierte Texte mit der entsprechenden Software zu erkennen. Da KI auf eine bestehende Textbasis zurückgreift, besteht immer die Gefahr von unbewussten Plagiaten und sogenanntem Duplicate Content. Dupliacte Content bedeutet, dass Inhalte und Formulierungen nicht einzigartig sind, sondern sich ähnliche Inhalte auch anderswo im Netz finden. Google Algorithmen können das erkennen. Wer sich also seine Webseiteninhalte mithilfe von KI erstellt, sollte bedenken, dass Google KI-Inhalte zwar nicht grunsätzlich betraft, sehr wohl aber Webseiten niedrig rankt, wenn sie ständig und in kurzen Abständen KI-erzeugte Texte ausspucken. Zu ähnliche Inhalte, unspezifische oder schwache Inhalte, weil man schnell und billig Texte erzeugen möchte, können also zu einer geringeren Sichtbarkeit auf Google führen. Wer KI für die Texterstellung nutzt, sollte noch einmal ein menschliches Auge drüber schauen lassen – auch um mögliche inhaltliche Fehler, veraltete Inhalte oder Datenbias zu vermeiden.
Ähnlich ist das auch bei Bildgenerierung mittels KI. Es gibt inzwischen verschiedene kostenlose und kostenpflichtige KI-Werkzeuge online, mit denen sich recht einfach Logos und Bildinhalte erstellen kann. Dabei sind die Ergebnisse aber nur so gut, wie die eingegebenen Beschreibungen – und KI hat Schwachsstellen. So gelten Hände und Füße als bekannte Schwachpunkte vieler KI-Bildgeneratoren. Es ist für einen Computer halt auch schwer zu verstehen: Haben Menschen fünf oder sechs Finger und wo gehört noch einmal der Daumen hin? Wer also KI-erzeugte Bildinhalte nutzt, sollte sich diese vor der Nutzung noch einmal genau anschauen – oder es könnte peinlich werden.
Neue EU KI-Richtlinie reguliert die Nutzung künstlicher Intelligenz
Die EU-Kommission hat mit dem KI-Gesetz eine neue europaweit gültige Verordnung geschaffen, um den Einsatz von KI im EU-Binnenmarkt zu regulieren und zu vereinheitlichen. Dabei geht es vor allem darum, die Gefahren für die Persönlichkeitsrechte, die durch KI entstehen können, zu reduzieren. Dazu ordnet das Gesetz KI in verschiedene Risikokategorien ein und hat bestimmte Anwendungen verboten, die ein nicht akzeptables Risiko darstellen – zum Beispiel statatlich betriebenes Social Scoring wie in China oder biometrische Kategorisierungssysteme basierend auf Sexualität oder Rasse. Bestimmte Anwendungen mit hohem Risiko für den Schutz persönlicher Daten, unterliegen strengeren gesetzlichen Bedingungen, an die sich Anwender und Erschaffer derartiger Anwednungen halten müssen. Das betrifft zum Beispiel die Speicherung persönlicher Daten und das Risikomananagement. Ein Beispiel, das Unternehmen betreffen kann:
“Beschäftigung, Arbeitnehmermanagement und Zugang zur Selbständigkeit: KI-Systeme für die Einstellung oder Auswahl, insbesondere für gezielte Stellenanzeigen, die Analyse und Filterung von Bewerbungen und die Bewertung von Kandidaten. Beförderung und Beendigung von Verträgen, Zuweisung von Aufgaben auf der Grundlage von Persönlichkeitsmerkmalen oder Eigenschaften und Verhalten sowie Überwachung und Bewertung der Leistung.”
(https://artificialintelligenceact.eu/de/high-level-summary/)
Für Allzweck-KI, kurz GPAI, wie Texterstellungs-KIs gelten ebenfalls neue Regelungen, zum Beispiel müssen sie nachweisen mit welchen Inhalten die KI trainiert wurde und dass dabei keine Urheberrechtsverletzungen stattgefunden haben. Das ist ein wichtiger Aspekt, denn in den USA haben Künstler und Schriftsteller bereits dagegen geklagt, dass ihre Werke ohne Erlaubnis für das Training von KI herangezogen wurden. Das stelle eine Verletzung des Urheberrechts dar. Wer in Zukunft Texte oder Bilder von KI erstellen lässt und diese beispielsweise online auf der Webseite veröffentlicht, muss innerhalb der EU kennzeichnen, dass die Inhalte mit KI erstellt wurden. Das soll Transparenz schaffen und die Risiken von KI-Inhalten reduzieren. Urheberrechtlich geschützt sind KI-generierte Texte übrigens auch nicht.
Ob man als Unternehmen mit einer neuen Anwendung selbst von der Regulierung betroffen ist, lässt sich mithilfe eines einfachen Tests, dem Compliance Checker, herausfinden.