Lügen im Lebenslauf

Beginnen wir mit einem Beispiel: Jonas hat sich jüngst auf einen neuen Job beworben. Doch in seiner Branche sind die gut bezahlten Stellen hart umkämpft. Zwar hat Jonas bislang bei der Arbeit immer eine gute Leistung erbracht, doch hat er das Gefühl, dass sich andere mit mehr Erfahrung und größerem Erfolg auf die Stelle bewerben könnten. Er entschließt sich also, seinen Lebenslauf etwas aufzupolieren: Bei den Tätigkeitsfeldern im letzten Job fügt er drei neue hinzu, mit denen er in Wirklichkeit nur kurz in Kontakt gekommen ist. Seine Fremdsprachenkenntnisse schmückt er auch ein wenig aus und schließlich füllt er eine 10-monatige Lücke im Lebenslauf mit einem erfundenen Freiberufler-Job, den er in Wirklichkeit nie innehatte. Jonas hat damit zunächst Erfolg und wird zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Aber bereits hier verspürt er nicht nur ein schlechtes Gewissen, sondern eine regelrechte Panik, als er realisiert, dass er einige der Nachfragen der Recruiter nicht beantworten kann. Schließlich wird Jonas bei der Lüge ertappt. Die Stelle bekommt er natürlich nicht und seinen Ruf hat er sich auch ruiniert.

Aufhübschen oder Lügen im Lebenslauf

Wo liegt da die Grenze? Was darf man und was sollte man lassen? Und welche rechtlichen Konsequenzen kann eine Lebenslauflüge haben? Das schauen wir uns im folgenden Artikel genauer an. Wir blicken dabei auch auf die Frage, wie sich Unternehmen vor den Lügen ihrer Bewerber schützen können.

Lebenslauf ausschmücken – wie weit darf man gehen?

Wer einen Lebenslauf erstellt, der versucht natürlich seine Leistungen zu betonen, um für Unternehmen attraktiv zu sein. Man will aus der Summe der Bewerber hervorzustechen und so wird man beispielsweise Probleme oder Schwierigkeiten im Job weder im Anschreiben noch im Lebenslauf erwähnen. Und das ist ok. Wie weit aber darf man gehen, wenn man seinen Lebenslauf ausschmückt? Und ab wann beginnt zu schummeln oder gar zu betrügen? Was macht man, wenn man den Stellenanforderungen nicht ganz entspricht? Bewerber bewegen sich auf einem schmalen Grat zwischen der reinen Wahrheit und der Selbstvermarktung, die – wie immer im Marketing – auf die positiven Seiten fokussiert und die negativen Seiten verschleiert. Um die Grenze zwischen Selbstvermarktung etwas genauer aufzuzeigen:

Lydia hat in einer Agentur als Marketing-Assistentin gearbeitet. Dabei gehörte Projektmanagement und die Teamleitung eigentlich nicht zu ihren Aufgaben. Doch dann wurde eine Kollegin länger krank und weil Lydia ein Organisationstalent hat, fragte ihre Chefin, ob sie für die vier Wochen der Abwesenheit das Projekt und die anderen Mitarbeiter leiten kann. Lydia entschließt sich einige Zeit später, sich auf eine neue Stelle zu bewerben. In ihrem Lebenslauf erwähnt sie, dass sie Erfahrung im Projektmanagement hat und erste Erfahrung im Teammanagement gesammelt hat. Lydie erwähnt dabei nicht, dass dies nur für ein paar Wochen der Fall war. Das ist zwar geschummelt, aber noch keine reine Lüge.

Paul auf der anderen Seite hat einen ähnlichen Hintergrund wie Lydia. In seinem Lebenslauf gibt er an, dass er ein großes Projekt für einen Kunden geleitet hat und nennt als seinen Titel Projektmanager. Tatsächlich hat er in dem Kundenprojekt gearbeitet, hatte aber nie eine Leitungsposition inne – nicht einmal zur Vertretung. Er nennt weitere Details, die nicht der Wahrheit entsprechen und hat damit klar die Grenzen zur Lüge überschritten. Er mag damit vielleicht anfangs bei der Bewerbung Erfolg haben, doch seine Lüge wird spätestens dann auffallen, wenn jemand bei seinem alten Arbeitgeber nachfragt oder sich nach ein paar Wochen im neuen Job seine Unerfahrenheit zeigt.

 

Welche Konsequenzen hat das Lügen im Lebenslauf für Kandidat*innen?

Ob und wann eine Lüge auffällt, hängt davon ab, welche Ressourcen ein Unternehmen aufwendet, um die Kandidat*innen zu prüfen, die sich auf eine Stelle bewerben. Gerade kleine Unternehmen haben oft nicht die Ressourcen, jedes Detail in einer Bewerbung zu prüfen und so können lügende Kandidat*innen Glück haben, dass ihre Lüge zunächst nicht auffliegt. Größere Unternehmen mit einer eigenen Personalabteilung können mehr Zeit aufwenden, um die Referenzen von Kandidat*innen zu prüfen und mit alten Arbeitgebern Kontakt aufzunehmen. Insbesondere professionelle Personalberatungsfirmen, die von Unternehmen angeheuert werden, werden Kandidat*innen und ihre Details genau prüfen. Dazu gehört es auch, sich Informationen beim vorangegangenen Arbeitgeber einzuholen.

Fällt die Lüge bei der ersten Prüfung nicht auf, dann bleibt das Problem des Vorstellungsgesprächs. Es ist einfach, eine Lüge niederzuschreiben, wenn einem niemand ins Gesicht schaut. Das wird schwieriger, wenn man im Vorstellungsgespräch sitzt und plötzlich Fragen auftauchen, die man nicht beantworten kann, weil man nie die entsprechende Erfahrung gesammelt hat. Es ist nicht einfach, sich nicht in Widersprüche zu verstricken oder die falschen Antworten auf Fragen zu liefern, wenn man die richtigen Antworten aufgrund fehlender Erfahrung nicht kennt. Im besten Fall bekommt man dann die Stelle nicht. Im schlimmsten Fall hat man sich mit der Lüge sogar strafbar gemacht.
 

Rechtliche Konsequenzen: Lügen lohnt sich nicht!

Lügen im Lebenslauf haben Konsequenzen: Wer auffliegt, der schädigt seinen Ruf auf lange Zeit – und das häufig nicht nur beim Unternehmen, bei dem man sich bewirbt. Wenn es sich rumspricht, dass man im Lebenslauf gelogen hat, dann verbaut man sich den eigenen Karriereweg. Man verliert die Glaubwürdigkeit und das berufliche Ansehen. Darüber hinaus kann es auch arbeitsrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen haben:

  1. Verlust des Arbeitsplatzes: Entdeckt ein Arbeitgeber nach der Einstellung eines Kandidaten oder einer Kandidatin, dass diese*r im Lebenslauf gelogen und Berufserfahrungen erfunden hat, dann kann dies zu einer fristlosen Kündigung führen, da das Arbeitsverhältnis unter falschen Voraussetzungen eingegangen wurde. Unternehmen können sogar auf Schadensersatz klagen.
  2. Betrug und Urkundenfälschung: Wer beispielsweise Berufsabschlüsse erfindet oder sogar Zeugnisse fälscht, der begeht Urkundenfälschung und macht sich damit strafbar. Urkundenfälschung kann mit einer Geldstrafe oder gar einer Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden.
     
Wer im Lebenslauf und bei den Bewerbungsunterlagen lügt, der macht sich gegebenenfalls strafbar.

Lügen im Lebenslauf? Es gibt bessere Alternativen

Lügen im Lebenslauf erscheinen als eine einfache Lösung, aber sie sind auch faul, insbesondere, wenn es auch Alternativen gibt, die einen ebenfalls in einem positiven Licht erscheinen lassen. Schauen wir uns dabei verschiedene Fälle an und wie man besser damit umgeht.

  • Lücken im Lebenslauf:  Wir haben es oft genug gehört, dass Lücken im Lebenslauf bei der Bewerbung nicht gut ankommen. Dabei gibt es gute Gründe, warum Bewerber*innen Lücken im Lebenslauf aufweisen. Vielleicht hatte man eine Phase der Arbeitslosigkeit nach dem Studium, weil der Arbeitsmarkt sehr schwierig war, oder weil es gedauert hat, bis man die erste Stelle gefunden hat, die zu den eigenen Vorstellungen passte. Oder man hat sich eine wohlverdiente Auszeit gegönnt, die man jetzt bei der Bewerbung bereut. Statt die Lücken zu kaschieren, sollte man sich fragen, ob man gute Argumente für die Lücke aufweisen kann. Ein Auslandsaufenthalt kann sich beispielsweise positiv auswirken. Oder hat man in der Pause eine Weiterbildung gemacht und Kurse besucht, die zeigen, dass man in der Zeit nicht tatenlos war? Auch das Schlagwort ‚berufliche Neuorientierung‘ kann hier hilfreich sein, statt eine Lüge zu erfinden, mit der man die Lücke kaschiert.
  • Fehlende Fremdsprachenkenntnisse: Gerade, wer sich in internationalen Unternehmen bewirbt, braucht Fremdsprachenkenntnisse, insbesondere Englisch. Wer diese Kenntnisse nicht nachweisen kann, kann sich im Zuge des Bewerbungsverfahrens beispielsweise für einen Sprachkurs anmelden, statt im Lebenslauf seine Sprachkenntnisse besser darzustellen als sie sind. So zeigt man, dass man bereit ist, sich die fehlenden Kenntnisse für den Job anzueignen, ohne auf eine Lüge zurückgreifen zu müssen.
  • Schlechte Erfahrungen im Beruf: Manchmal hat man schlechte Erfahrungen gemacht und hat seinen Job nach wenigen Wochen oder Monaten wieder aufgegeben. Dann kann es verführerisch sein, diese Stelle nicht im Lebenslauf zu nennen, weil man beispielsweise nicht erklären möchte, warum man sich so schnell zu einem Jobwechsel entschlossen hat. Doch kann es sein, dass man in diesem Job genau die Erfahrungen gesammelt hat, nach denen der neue Arbeitgeber sucht. Man sollte sich also lieber überlegen, wie sich diese Erfahrung positiv darstellen lässt und bereit sein, mögliche Fragen über die Kürze des Anstellungsverhältnisses im einem Vorstellungsgespräch zu beantworten.
  • Nicht jede Berufserfahrung gehört in den Lebenslauf: Hat man beispielsweise während des Studiums mehrere Nebenjobs gemacht oder hat einen Zweiterwerb innegehabt, die nichts mit der Stelle zu tun haben, auf die man sich bewirbt, dann muss man diese auch nicht angeben. Um Lücken im Lebenslauf zu vermeiden, kann es aber Sinn machen für diesen Zeitraum auch Nebenerwerbtätigkeiten oder Mini-Jobs zu nennen, selbst wenn sie nicht mit dem derzeitigen Berufsfeld in Verbindung stehen.

 

Wann darf man lügen? Bestimmte Fragen sind bei der Bewerbung nicht erlaubt

Einige Aspekte im Leben von Bewerber*innen sind rechtlich geschützt und dürfen bei einer Bewerbung nicht gestellt werden. Hier darf man eine Antwort verweigern oder sogar unwahrheitsgemäß antworten, ohne dass dies rechtliche und berufliche Konsequenzen hat. Dies betrifft Angaben zum religiösen Bekenntnis oder zum Familienstand und der Familienplanung. Nehmen wir einmal ein Beispiel, das vor allem Frauen betrifft. Julia ist Anfang 30 und hat es in die zweite Stufe des Bewerbungsverfahrens geschafft. Während des Vorstellungsgesprächs fragt der zukünftige Arbeitgeber, wie es denn mit dem Kinderwunsch ausschaut. Julia hat mit ihrem Partner bereits mehrfach darüber gesprochen, dass sie in den nächsten fünf Jahren Kinder haben möchten. Beim Bewerbungsgespräch aber sagt sie, dass sie derzeit keinen Kinderwunsch hat und sich voll und ganz auf die Karriere konzentrieren möchte. Das ist ihr gutes Recht, denn arbeitsrechtlich ist es Arbeitgebern nicht erlaubt, eine derartige Frage zu stellen. Selbst wenn sie kurze Zeit nach Antritt des neuen Jobs  schwanger wird, darf dies arbeitsrechtlich keine Konsequenzen haben.

Ähnliches gilt für Fragen nach der Gesundheit. Eine Ausnahme ist hier, wenn dies zu einer Gefährdung der Person oder der Kolleg*innen führen würde. Ein Beispiel: Jemand muss regelmäßig Medikamente nehmen, die es ihnen unmöglich macht, schwere Maschinen zu bedienen. Der Job verlangt aber genau dies. Hier kann der Arbeitgeber ein ärztliches Attest verlangen. Dies muss aber keine Details zur Krankheit enthalten, nur ob die oder der Kandidat*in in der Lage ist bestimmte Maschinen zu bedienen oder bestimmte Tätigkeiten  auszuüben.

 

Lügen im Lebenslauf: So schützen sich Unternehmen

Statistiken gehen davon aus, dass ein Drittel der Bewerber im Lebenslauf lügt. Dazu gehört es beispielweise, dass Daten oder Arbeitsorte geändert werden. Einige gehen sogar so weit und fälschen ihre Arbeitszeugnisse. Oft steckt dahinter die Angst, nicht alle Anforderungen des Stellenprofils zu erfüllen. Dabei reicht es meist aus, wenn man ungefähr 70% der Anforderungen erfüllt und den Willen mitbringt, sich die noch fehlenden Erfahrungen anzueignen. Was aber können Unternehmen tun, um sich vor lügenden Kandidaten zu schützen?

Wenn Kandidat*innen bei ihren Fähigkeiten lügen, kann man dies als Unternehmen oder Recruiter recht leicht herausfinden. Fragen Sie spätestens beim Bewerbungsgespräch die vorhandenen Kenntnisse ab und lassen Sie die Kandidat*innen erklären, was genau sie gemacht haben. Wer bei den Fähigkeiten gelogen hat, wird hier schnell ins Stolpern geraten. Viele Unternehmen haben zudem Assessment-Center etabliert, in denen Kandidat*innen berufsbezogene Aufgaben lösen müssen. Haben sie im Lebenslauf Expertenkenntnisse angegeben, scheitern dann aber an den gestellten Aufgaben, dann kann das zwar auch an Nervosität und Prüfungsangst liegen, oft stecken aber fehlende Fachkenntnisse dahinter. Sie sollten zudem alle Zertifikate und Abschlüsse genau prüfen. Auch sollte man die Arbeitszeugnisse genau lesen und sich gegebenenfalls weitere Referenzen bei vorangegangenen Arbeitgebern einholen.

Wer bei den Aufgeben und dem Tätigkeitsfeld lügt, fliegt ebenfalls schnell auf. Hat beispielsweise ein*e Kandidat*in eine Position als Berufsanfänger inne, nennt aber Aufgabenbereiche, die eher im höheren Management liegen, dann ist dies nicht plausibel. Man sollte als Unternehmen also die Angaben der Bewerber auf Plausibilität prüfen und schauen, ob die Angaben mit den normal üblichen Berufsaufgaben übereinstimmen. Auch Inkonsistenz im Lebenslauf kann ein Anzeichen für eine Lüge sein. Zudem sollten Unternehmen eine schnelle Online-Suche vornehmen: Gibt es das Unternehmen überhaupt, das ein*e Berwerber*in im Lebenslauf angegeben hat? Was machen die und entspricht das den Angaben der Kandidatin oder des Kandidaten? Die meisten Menschen hinterlassen heute Spuren online. Stimmt das, was man im Internet über Kandidat*innen findet, nicht mit dem überein, was sie im Lebenslauf schildern, dann ist das ebenfalls ein Anzeichen für eine Lüge im Lebenslauf.

Im schlimmsten Fall fälschen Kandidat*innen Zeugnisse und Abschlüsse. Das ist riskant und strafbar, doch sollte man die Möglichkeit nie ausschließen, selbst wenn sie so riskant erscheint, dass man sich nicht vorstellen kann, dass Kandidat*innen wirklich so weit gehen. Wie aber entdeckt man Fälschungen? Zunächst sollte man schauen, ob die Zeugnisse dem üblichen Standard entsprechen. Das kann man bereits an einfachen Dingen wie dem Briefkopf oder dem Layout erkennen. Schul- und Studienabschlüsse müssen zudem die notwendigen Stempel, Unterschriften etc. aufweisen. Erscheint einem die digitale Kopie oder der Ausdruck seltsam, dann sollte man sich auf jeden Fall das Original zeigen lassen, da sich diese nicht so leicht digital fälschen lassen. Bei erheblichen Zweifeln an der Glaubwürdigkeit eines Schul- oder Studienzeugnisses sollte man mit der entsprechenden Schule oder Universität Kontakt aufnehmen und die Angaben prüfen lassen. Das gilt auch für Zeugnisse von vorangegangenen Arbeitgebern.

 

Zusammenfassung: Was ist akzeptabel und was ist nicht angebracht?

Wie also geht man als Kandidat*in und Unternehmen mit dem Thema Lügen im Lebenslauf um. Hier noch einmal die Zusammenfassung, was erlaubt ist und wo man sich arbeits- und strafrechtlich auf dünnes Eis begibt:

Was man nicht machen sollte:

  • Stellen erfinden, die man nie innehatte
  • Berufserfahrung vortäuschen, die man nicht hat
  • Bei der Aus- und Weiterbildung lügen oder Berufsabschlüsse erfinden
  • Also grundsätzlich ist Lügen über Fakten nicht erlaubt. Geht man so weit, sogar Unterlagen oder Zeugnisse zu fälschen, dann kann das strafrechtliche Konsequenzen haben, denn dann handelt es sich um einen Betrug. Der neue Arbeitgeber kann in dem Fall beispielsweise Schadensersatz einklagen.
     
Die Versuchung ist groß: Als Kandidat*in möchte man sich gut darstellen und so ist es vielleicht reizvoll an der einen oder anderen Stelle im Lebenslauf zu übertreiben oder Lücken mit einer ‚kleinen‘ Lüge zu füllen. Das aber kann erhebliche Konsequenzen haben – für die Karriere und rechtlich.

Was ist erlaubt:

  • Berufserfahrung kann interessant dargestellt werden, indem man Projekte erwähnt, an denen man beteiligt war, auch in kleinerer Rolle. Titel sollte man jedoch nicht erfinden. Die Wahrheit leicht zu dehnen ist in Ordnung, solange es im Rahmen bleibt.
  • Interessen: Man kann im Lebenslauf oder Anschreiben Interessen für Fachbereich oder Themen nennen, mit denen man sich bis dahin noch nicht beschäftigt hat, um die Bewerbung an das Stellenprofil anzupassen. Dann sollte man sich aber spätestens vor dem Bewerbungsgespräch mindestens ein paar Grundkenntnisse aneignen.

Fazit: Sich selbst bewerben ist erlaubt, Lügen aber ist ein No-Go in Bewerbungen.

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