Arbeitszeugnis: Das sollten Sie wissen

 

„Jedem steht ein Arbeitszeugnis zu“, sagt head for work Managing Consultant Alexander Do. Unternehmen sind rechtlich verpflichtet, ein Arbeitszeugnis auszustellen und müssen dabei einige gesetzliche Vorgaben beachten. Das beginnt bereits bei den Daten: Die müssen stimmen. Wer also ein Arbeitszeugnis erhält, sollte darauf achten, dass nicht nur Name und Adresse richtig geschrieben sind, sondern beispielsweise auch die Berufsbezeichnung und die Dauer des Arbeitsverhältnisses stimmen. „Man sollte drauf achten, dass sich das Aufgabenfeld mit den Punkten im Lebenslauf deckt“, head for work Manager Lino van Noppen. Darüber hinaus dürfen keine abwertenden Äußerungen im Arbeitszeugnis stehen und die Sprache sollte neutral und ohne emotionale Einflüsse sein. Arbeitnehmer hätten darüber hinaus ein Anrecht auf eine faire Bewertung, ergänzt sein Kollege, Managing Consultant Alexander Do.

Bild von einem Dokument/ Arbeitszeugnis

Rechte als Arbeitnehmer: Ein Arbeitszeugnis kann man einklagen

Sagt einem das Arbeitszeugnis nicht zu oder sind Fehler enthalten, dann ist es durchaus angemessen, den ehemaligen Arbeitgeber zu kontaktieren und ein neues Zeugnis zu verlangen. „Wenn ein Arbeitszeugnis nicht den Ansprüchen eines Arbeitnehmers entspricht, kann dieses angefochten und auf Besserung geklagt werden. Bei einem internen Jobwechsel oder auch nach einer gewissen Zeit im Unternehmen besteht das Recht auf ein Zwischenzeugnis“, erklärt Recruiting-Experte Lino von Noppen. Arbeitnehmer*innen sollten sich dieser Rechte bewusst sein und sie auch durchsetzen, denn ein schlechtes Arbeitszeugnis stellt eine große Hürde dar, wenn man sich auf einen neuen Job bewirbt.

Sprachliche Tücken im Arbeitszeugnis und wie man sie erkennt

Inzwischen weiß man aber, dass Unternehmen das Thema „nur positive Bewertungen“ gerne umgehen, indem sie bestimmte Ausdrücke und Sätze verwenden, die zwar positiv klingen, aber nicht so gemeint sind. „Es gibt Phrasen, auf die man achten sollte und die als zusammenfassende Note für die Leistungen und Dienste für den Arbeitgeber gelten“, erklärt Ziya Sahin. „Die Formulierungen reichen dann von ‚stets zu unserer vollsten Zufriedenheit‘ über ‚zu unserer vollen Zufriedenheit‘ bis hin zur ‚war stets bemüht‘.“

Schauen wir uns das einmal genauer an: Wenn jemand eine Aufgabe stets zur vollsten Zufriedenheit erledigt, ist das ein „Sehr gut“, „stets zur vollen Zufriedenheit“ ist dann lediglich noch ein „Gut“, fällt das „stets“ auch noch weg und spricht das Arbeitszeugnis nur noch von „zu unserer vollen Zufriedenheit“, dann befindet man sich bereits im Bereich des „Befriedigend“. „Er oder sie hat sich bemüht, die ihm oder ihr übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu erledigen“ ist dann tatsächlich unzureichend, denn bemühen alleine reicht nun einmal nicht aus und signalisiert: der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin hat es zwar versucht, ist aber gescheitert. Lino von Noppen rät mit Blick auf das Arbeitszeugnis daher stets: „Es ist auf Nuancen zu achten. Hier ist Google ein Freund und Helfer.“

Arbeitszeugnis: Darauf achten Recruiter und Berater

Tatsächlich achten auch Recruiter genau auf diese Formulierungen im Arbeitszeugnis, um sich ein Bild von einem Kandidaten oder einer Kandidatin zu machen und deren Fähigkeiten einzuschätzen. Alexander Do beispielweise schaut nicht nur auf die Vollständigkeit und die Bewertungen der letzten Arbeitgeber, sondern auch darauf, dass die vom Kandidaten oder der Kandidatin gemachten Angaben mit denen im Arbeitszeugnis übereinstimmen. Ziya Sahin schaut zudem auf den Aufgabenbereich, den Bewerber*innen übernommen haben, um zu sehen, ob sie tatsächlich für die angedachte Stelle passen. Daher ist es so wichtig, dass diese Angaben im Arbeitszeugnis möglichst exakt und nicht zu vage gehalten sind.

Arbeitszeugnisse in Zeiten von LinkedIn, Xing und Co

Dank Berufsnetzwerke wie LinkedIn und Xing sind Arbeitnehmer*innen transparenter geworden und viele veröffentlichen genau diese Informationen bereits auf ihren Profilen. Es ist aber entscheidend, dass Arbeitgeber dies auch bestätigen, denn das macht die Angaben glaubhaft. Daher sagt Manager Lino von Noppen: „Das Arbeitszeugnis ist genauso wichtig wie vorher.“ Dem stimmen auch seine head for work Kollegen zu. „Meiner Meinung nach ist das immer noch mindestens genauso wichtig wie der Lebenslauf, da in dem Zeugnis nachgewiesen wird, ob jemand tatsächlich dort gearbeitet hat und ob er oder sie tatsächlich die Aufgaben bewältigt hat“, sagt Managing Consultant Alexander Do. Und sein Kollege Ziya Sahin ergänzt: „Viele Recruiter bzw. Fachbereiche schauen sich die Arbeitszeugnisse an, um sich ein besseres Bild vom Kandidaten zu machen. Man muss aber immer beachten, dass die Benotung von Zeugnissen gegebenenfalls nicht immer objektiv ist. Dies könnte der Fall sein, wenn es zwischen dem Chef und dem Mitarbeiter zuletzt vielleicht Probleme gab. Im Zweifelsfall sollte man die Kandidaten am besten selber kennenlernen.“ Man sollte also als Recruiter oder rekrutierendes Unternehmen nicht nur auf das Zeugnis schauen, sagt Alexander Do: „Heutzutage ist es wichtig, wie der Kandidat sich außerhalb der schriftlichen Bewerbung präsentiert. Das gilt auch für die Zeugnisse. Es bedeutet nicht unbedingt schlechtes Zeugnis = schlechter Kandidat“, so sein Fazit.

Bewerbungsgespräch

Wer also tatsächlich ein schlechtes Zeugnis bekommen hat, sollte sich überlegen, ob sich beim ehemaligen Arbeitgeber ein besseres einfordern lässt, oder man sollte schauen, wie man sich anderweitig positiv repräsentieren kann. Hier können LinkedIn und Co. tatsächlich helfen, denn man kann ehemalige Kolleg*innen, Kund*innen oder Studienbekannte bitten, die im Profil genannten Fähigkeiten zu bestätigen und gegebenenfalls eine entsprechende Bewertung zu schreiben. Findet sich online nur gutes Feedback und sind alle Bewerbungsunterlagen bis auf das eine Zeugnis perfekt, dann macht das gleich einen ganz anderen Eindruck.

Haben Sie Tipps für das Bewerbungszeugnis? Haben wir Ihr Interesse geweckt? Weitere spannende Themen finde sich in unserem Blog und auf Instagram.

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* Wir legen Wert auf Gleichberechtigung und ein Miteinander auf Augenhöhe. Deshalb beziehen wir unsere Personenbezeichnungen, egal in welcher Schreibweise auf alle Geschlechter.