Gesundheit am Arbeitsplatz
- März 7, 2022
Gesundheit am Arbeitsplatz – so geht es richtig!
Julia* hat vor kurzem einen neuen Job gestartet, halb im Büro, halb Remote. Schreibtischstuhl, Monitor, Laptop, Kopfhörer und Mikrophon – die Ausstattung ihres alten Arbeitgebers hat sie komplett zurückgeben müssen und nun steht sie vor der schwierigen Entscheidung, welche Ausstattung sie sich für den Remote-Arbeitsplatz zulegen möchte. Einen Laptop hat sie bereits, doch welcher Schreibtisch ist der richtige? Und welcher Schreibtischstuhl ist der bequemste? Nicht nur die Ergonomie und gesunde Körperhaltung spielen dabei eine Rolle, sondern auch die Kosten, denn eine gesunde Büroausstattung kann schnell ein paar tausend Euro kosten. Wer diese Kosten zu tragen hat, hängt darüber hinaus vom Arbeitsverhältnis ab.
Die richtige Ausstattung ist wichtig
Aber fangen wir am Anfang an: Was macht einen gesunden Arbeitsplatz aus? Und welche Ausstattung braucht man dafür? Immerhin verbringen Büroarbeiter*innen gute acht Stunden am Tag am Schreibtisch und eine schlechte Haltung kann dauerhaft gesundheitliche Probleme verursachen. Daher gehört die ergonomische Einrichtung des Arbeitsplatzes inzwischen zu den Arbeitsschutzrichtlinien, die Unternehmen erfüllen müssen. Einige Grundregeln können hier helfen:
1. Die richtige Beleuchtung: Am besten ist hier Tageslicht und indirektes Licht, das einem nicht ins Gesicht oder die Augen scheint. Tageslicht ist wichtig für viele Funktionen im menschlichen Körper und bestimmt darüber hinaus den natürlichen Biorhythmus: Tageslicht hemmt unter anderem die Produktion des Hormons Melatonin, das einen müde macht und deshalb vor allem abends wichtig ist. Haben Mitarbeiter allerdings tagsüber einen erhöhten Melatoninspiegel, weil sie in dunklen Büroräumen sitzen, dann sorgt das für Ermüdungserscheinungen, beeinflusst die Leistungsfähigkeit negativ und bringt den Tag-Nacht-Rhythmus durcheinander. Darüber hinaus sorgt Tageslicht im menschlichen Körper für die Produktion von Vitamin-D, dafür braucht der Mensch täglich etwa 20-30 Minuten Sonnenlicht. Kann der Arbeitgeber keinen Tageslichtarbeitsplatz bereitstellen, dann muss er entsprechenden Ausgleich schaffen, zum Beispiel mittels künstlicher Beleuchtungssysteme, die eine bestimmte, tageslichtähnliche Frequenz haben. Alternativ kann man auch eine Arbeitsplatzrotation oder längere bezahlte Pausen draußen einführen, so dass Mitarbeiter ausreichend Tageslicht bekommen.
2. Optimale Raumtemperatur und Luftfeuchtigkeit: Eine gute Arbeitstemperatur liegt zwischen 20 und 22 Grad, also weit über dem, was manch Frischluftfanatiker*in im Büro gerne den Kolleg*innen zumutet. Tatsächlich ist es ein Irrtum, dass man sich in kalter Umgebung besser konzentrieren kann: Eine Studie aus den USA hat gezeigt, dass Mitarbeiter*innen in warmen Büros besser arbeiten als in kalten. Bei einer Raumtemperatur von 25 sank die Fehlerquote gar von 25 auf nur noch 10 Prozent. Gesetzlich vorgeschrieben ist in Deutschland derzeit mindestens 20 Grad Raumtemperatur. Die Luftfeuchtigkeit sollte zwischen 40-60% liegen. Zu trockene Luft stresst die Atemwege und Schleimhäute, man denke hier beispielweise an die Augen, die von der Bildschirmarbeit ohnehin gereizt sind und durch trockene Luft zusätzlich belastet werden. Luftfeuchtigkeit und Temperatur lassen sich einfach messen und ggf. durch regelmäßiges Lüften oder Luftbefeuchter ausgleichen
4. Optimale Raumtemperatur und Luftfeuchtigkeit: Eine gute Arbeitstemperatur liegt zwischen 20 und 22 Grad, also weit über dem, was manch Frischluftfanatiker*in im Büro gerne den Kolleg*innen zumutet. Tatsächlich ist es ein Irrtum, dass man sich in kalter Umgebung besser konzentrieren kann: Eine Studie aus den USA hat gezeigt, dass Mitarbeiter*innen in warmen Büros besser arbeiten als in kalten. Bei einer Raumtemperatur von 25 sank die Fehlerquote gar von 25 auf nur noch 10 Prozent. Gesetzlich vorgeschrieben ist in Deutschland derzeit mindestens 20 Grad Raumtemperatur. Die Luftfeuchtigkeit sollte zwischen 40-60% liegen. Zu trockene Luft stresst die Atemwege und Schleimhäute, man denke hier beispielweise an die Augen, die von der Bildschirmarbeit ohnehin gereizt sind und durch trockene Luft zusätzlich belastet werden. Luftfeuchtigkeit und Temperatur lassen sich einfach messen und ggf. durch regelmäßiges Lüften oder Luftbefeuchter ausgleichen
Ergonomischer Arbeitsplatz zuhause: Wer trägt die Kosten?
Während die gesetzlichen Vorgaben für Büros eindeutig sind – der Arbeitgeber trägt die Kosten – wird es beim Thema Homeoffice kompliziert, denn hier hängt es ganz davon ab, wie das Arbeitsverhältnis definiert ist. Homeoffice ist nicht gleich Homeoffice: Gesetzlich gibt es hier den Unterschied zwischen Telearbeit und mobiler Arbeit, die unterschiedliche Arbeitgeberverpflichtungen mit sich bringen.
Ersteres sind fest eingerichtete Arbeitsplätze im Privatbereich des Arbeitnehmers und die Arbeitsweise, wöchentliche Arbeitszeit etc. sind durch schriftlichen Vertrag oder Vereinbarung als Teil der normalen Arbeitnehmertätigkeit festgelegt. Hier ist der Arbeitgeber entsprechend für die Ausstattung des Heimbüros verantwortlich und muss seiner gesetzlichen Sorgfaltspflicht nachkommen. Dazu gehört eine Risikoeinschätzung und die Bereitstellung der entsprechenden Büroausstattung. Auch muss der Arbeitgeber für eine sichere Verwendung der Arbeitsmittel sorgen, zum Beispiel durch IT-Schulungen und Mitarbeiterunterweisungen. Das geht bequem online.
Beim mobilen Arbeiten sind die gesetzlichen Regelungen anders: Hier gibt es keine vertragliche Festlegung des Arbeitsplatzes und die Arbeit kann theoretisch von jedem Ort der Welt erfolgen (siehe Remote Working), daher sind die Arbeitnehmer*innen hier selbst für die Einrichtung des Arbeitsplatzes verantwortlich – ganz wie beispielsweise Freiberufler*innen. Die Arbeitsstättenverordnung, die die rechtlich zulässigen Bildschirmarbeitsplätze genau definiert, gilt hier entsprechend nicht, dennoch sind Unternehmen auch hier verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gesundheit der Mitarbeiter*innen zu schützen – zum Beispiel durch entsprechende Mitarbeiterschulungen und Unterweisungen.
Während der Corona-Pandemie haben sich viele Arbeitgeber*innen beim Thema Homeoffice in einer Grauzone bewegt, da sie das Homeoffice oft als vorübergehend eingestuft haben. Unternehmen, die also geplant haben, dass die Mitarbeiter*innen nach der Pandemie wieder normal im Büro arbeiten, müssen auch keine Kosten für das Homeoffice übernehmen. Wer aber Homeoffice als Vertragsoption oder dauerhafte Unternehmensregelung einführt, wird sich da an anderen rechtlichen Vorgaben orientieren müssen und muss entsprechend Kosten für die Homeoffice-Einrichtung mit übernehmen.
Mehr dazu:
Fazit: Mehr Gesundheit beim Arbeitgeber einfordern
Grundsätzlich lohnt es sich immer mit dem Arbeitgeber zu sprechen, welche Zuschüsse für ein Homeoffice möglich sind, selbst wenn die Arbeit von zuhause vertraglich nicht festgelegt ist, denn immerhin haben Unternehmen ein Interesse daran, dass ihre Mitarbeiter*innen effizient arbeiten und wollen krankheitsbedingte Ausfälle vermeiden. Das gilt auch – und insbesondere –, wenn man eine neue Stelle annimmt. Ist darin Arbeit von zuhause oder Remote vorgesehen, sollte man die Ausstattung bereits zum Teil der Vertragsverhandlung machen. Neben einem Firmenlaptop, der eine höhere IT-Sicherheit bietet, gehört dazu auch eine ergonomische Einrichtung des Heimbüros.
* Name geändert
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